Der Sportclub Vöhringen 1893 e.V. (kurz SCV) ist der mitgliederstärkste Verein in Vöhringen und einer der größten Vereine im Landkreis Neu-Ulm. Gegründet wurde der Sportclub im Oktober 1970. Er entstand aus dem Zusammenschlußdes Turnvereins, des Fußballvereins „Kickers Vöhringen” und des Radsportvereins. Das Gründungsdatum des ältesten Vereins, des TSV Vöhringen, wurde dabei in den neuen Namen übernommen. Im Gründungsjahr 1970 hatte der SCV ca. 1300 Mitglieder, heute sind es mittlerweile mehr als 3500.

Der SCV hat sich mit über 4 Mio. € an den Freisportanlagen und gedeckten Sport-stätten im Karl-Eychmüller-Sportpark beteiligt. Diese Summe übersteigt ein allgemein übliches Maß enorm. Angesichts dessen müssen alle finanziellen Möglichkeiten, die sich bieten, ausgeschöpft werden. Dies kann nur möglich sein durch eine Unterstützung der gesamten sportfreundlichen Bevölkerung:   

  • durch Eigenleistung bei Baumaßnahmen,
  • durch den Besuch von Fest- und Sportveranstaltungen,
  • sowie, last but not least, durch Mitgliedschaft im SCV Vorstand.

     

Unsere Mitgliedsbeiträge (1) 
 

Kinder, Jugendliche, Studenten(2) und Senioren ab 65

8,00 € / Monat  

Personen mit mindest. 50% Behinderung(3)

8,00 € / Monat  

Erwachsene 

11,00 € / Monat

Ehepaar oder 1 Elternteil mit Kind

19,00 € / Monat

Familien(4)

22,00 € / Monat

In folgenden Abteilungen werden zusätzlich zu den Vereinsbeiträgen noch Abteilungsbeiträge fällig. Diese sind hier quartalsweise angegeben.

AbteilungErwachsene ab 20Kinder, Schüler bis 14 JahreKinder, Jugendliche, Studenten(2), Senioren ab 65, Schwerbehinderte(3)Familien(4)Ehepartner
Aikido18 €12 €12 €30 €18 €
Basketball9 €9 €9 € 9 €
Boenschießen4,50 €kostenfreikostenfrei 4,50 €
Kegeln22,50 €10 €10,50 € 22,50 €
Taekwondo33 €33 €; Geschwister 24 €33 €; Geschwister 24 €66 €33 €

Tanzsport

19,50 €kostenfrei12 € 19,50 €
Tennis18 €kostenfrei13,50 €36  €15 €
Tennis18 - 65 Jahre : 6 Arbeitsstunden ; bei Nichtableisten 7,50 € / Stunde

Der Einzug der Mitgliedsbeiträge erfolgt vierteljährlich jeweils zum 1. Februar, 2. Mai, 1. August und 1. November jeden Jahres. Fällt dieser auf ein Wochenende oder einen Feiertag, verschieb sich die SEPA Lastschrift auf den darauffolgenden Bankarbeitstag.
Die Mitgliedschaft kann jeweils zum Ende eines Quartals mit einer Frist von vier Wochen gekündigt werden.

(1)- Der Vereinsbeitrag wird quartalsweise im voraus per Einzugsermächtigung direkt abgebucht.
(2)Studenten ab 20 Jahren müssen deren Studentenausweis jährlich vorweisen. Sonst werden sie automatisch als Erwachsene geführt. 
(3)Personen mit mindest. 50% Behinderung müssen deren Behindertenausweis einmal vorweisen.
(4)Der Familienbeitrag gilt für Familien wenn:
   - mindestens 3 Geschwister unter 20 Jahren,
   - oder ein Elternteil und mindestens 2 Geschwister unter 20 Jahren,
   - oder zwei Elternteile und mindestens 1 Kind unter 20 Jahren
Mitglieder im SCV sind.
Bis 20 Jahren wird ein Kind automatisch als Student anerkannt. Der Familienbeitrag für die restlichen Mitglieder wird ggf. angepasst (zu Gunsten der Familie).
    Diese Webseite verwendet Cookies. Durch die Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Datenschutzinformationen